Ausländeramt
Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes, der Entscheidung über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen, der Entscheidung und ggf. Durchführung von Ausweisungen bzw. Abschiebungen.
Ferner stellt sie neben den jeweiligen Aufenthaltstiteln auch Passersatzpapiere aus. Daneben entscheidet sie über die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerbern und Duldungen und Reiseausweise für Ausländer. Außerdem wird über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug entschieden. Ausländerbehörden sind an Visaerteilungen beteiligt. Daneben ergibt sich eine Vielzahl von Aufgaben, wie u. a. zeitliche Befristung von Aufenthaltstiteln, Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen, Verfügung von Ausreiseaufforderungen nach dem Aufenthaltsgesetz in den Fällen des Eintritts der Ausreisepflicht, sowie Klärung der Identität von Ausländern und ggf. auch Beschaffung von Identitätspapieren.
Die örtliche Zuständigkeit für einen Ausländer ergibt sich nach dessen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet.
Ausländeramt
Rathaus
Crailer Platz 1
45765 Marl
Telefon: (02365) 99-0
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt A-E
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2393
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt F-N
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2398
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt O-Z
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2363
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt Stelle Asylbewerber und Flüchtlinge
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2373/-2432
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de