EU- Bürger
Der Aufenthalt von EU – Bürgern in Marl unterliegt dem Freizügigkeitsgesetz (Freizügigkeitsgesetz/EU). EU – Bürger und Familienangehörige haben das Recht, sich in jedem Mitgliedsland der EU aufzuhalten, wenn sie
- im Einreiseland selbstständig oder als Arbeitnehmer erwerbstätig sind, oder eine Arbeit suchen
- bei Erwerbslosigkeit über eine Krankenversicherung sowie eigene finanzielle Mittel verfügen
Bei einem Kurzaufenthalt von bis zu maximal drei Monaten wird nur ein Reisepass oder Personalausweis benötigt.
Bei Fragen und zu weiteren Informationen bei Übergangsregelungen für EU-Beitrittsländer wenden Sie sich bitte an das Ausländeramt der Stadt Marl.
Ausländeramt
Rathaus
Crailer Platz 1
45765 Marl
Telefon: (02365) 99-0
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt A-E
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2393
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt F-N
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2398
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt O-Z
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2363
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de