Das Aufenthaltsrecht
Ein Aufenthalt in Marl wird durch das deutsche Aufenthaltsrecht geregelt.
Für Einreisende in die Bundesrepublik besteht grundsätzlich eine Passpflicht, das heißt für einen Aufenthalt in Deutschland ist ein gültiger Pass oder ein Passersatz notwendig. Ebenfalls erforderlich ist ein sogenannter „Aufenthaltstitel“, der als Aufenthaltserlaubnis (befristet, abhängig von einem bestimmten Aufenthaltszweck) oder Niederlassungserlaubnis (unbefristet, nicht an einen Zweck gebunden) erteilt wird.
Einen Aufenthaltstitel erhalten Sie:
- wenn Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit geklärt sind
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- kein Grund zur Ausweisung vorhanden ist
- wenn kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht – der Aufenthalt keine Interessen der Bundesrepublik Deutschland verletzt oder beeinträchtigt
- mit einem Pass oder Passersatz die Passpflicht erfüllt wird
- ein gültiges Visum vorhanden ist
Ein gültiges nationales Visum ist für längerfristige Aufenthalte notwendig und wird vor der Einreise beantragt. Sie erhalten es direkt im Ausreiseland bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat. Auch für kurzfristige Aufenthalte ist in der Regel ein Visum notwendig.
Wenn Sie mit einem gültigen Visum eingereist sind und in Marl leben wollen, müssen sie rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu melden Sie sich vor Ablauf Ihres Visums beim Ausländeramt der Stadt Marl.
Ihre individuellen Aufenthaltsvoraussetzungen können Sie auch mit einem Zuständigen persönlich besprechen: hier erhalten Sie Beratung, Hilfe bei Problemen oder Fragen und alle notwendigen Unterlagen.
Ausländeramt
Rathaus
Crailer Platz 1
45765 Marl
Telefon: (02365) 99-0
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt A-E
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2393
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt F-N
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2398
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt O-Z
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2363
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt Stelle Asylbewerber und Flüchtlinge
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2373/-2432
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de