Flüchtlinge & Asyl
Das Asylrecht für politisch verfolgte Menschen ist ein Grundrecht und ist in Deutschland im Grundgesetzt verankert.
Flüchtlinge müssen ihr Heimatland verlassen, weil sie wegen ihrer Religion, Rasse, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden oder damit begründet zu rechnen haben.
Als Flüchtling können Sie in Deutschland Asyl beantragen. Eine Anerkennung als Flüchtling wird über das Asylverfahren erlangt, für das das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig ist.
Für einen Asylantrag müssen Sie sich an das BAMF Dortmund wenden. Weitere Informationen unter: http://www.bamf.de.
Jedem Antragssteller wird ein Bundesland zugewiesen, in dem er sich bewerben kann. Wenn der Asylantrag gestellt wurde, legt das Bundesland einen Aufenthaltsort für Sie fest.
Flüchtlingen und Asylberechtigte, die in Marl leben, könne sich in allen wichtigen Fragen an das Ausländeramt wenden.
Ausländeramt
Rathaus
Crailer Platz 1
45765 Marl
Telefon: (02365) 99-0
E-Mail: auslaenderamt@marl.de
Ausländeramt Stelle Asylbewerber und Flüchtlinge
Rathaus
Creiler Platz 1
45765 Marl
Telefon: 02365/99-2373/-2432
Faxnummer: 02365/99-2305
Internet: www.marl.de
E-Mail: auslaenderamt@marl.de